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SEC-Kommissarin Peirce: DeFi-Entwickler sollten keine Wertpapierregistrierung benötigen

SEC-Kommissarin Hester Peirce erklärte, dass Entwickler von DeFi-Software nicht der bundesstaatlichen Wertpapierregistrierung unterliegen sollten, nur weil andere ihren Open-Source-Code verwenden. Sie äußerte sich dazu beim IC3 Blockchain Camp in Princeton.
Hester Peirce, Kommissarin der Securities and Exchange Commission (SEC), hat eine klare Grenze im laufenden Regulierungsstreit um Dezentralisierte Finanzen gezogen. Bei ihrer Rede am 2. Juni 2026 beim IC3 Blockchain Camp an der Princeton University argumentierte Peirce, dass Softwareentwickler, die Open-Source-Blockchain-Code veröffentlichen, nicht aufgrund Dritter, die ihre Arbeit einsetzen, den Anforderungen einer bundesstaatlichen Wertpapierregistrierung unterliegen sollten.

Diese Aussage trifft einen zentralen Konfliktpunkt in der Krypto-Regulierung: die Haftung. Seit Jahren versucht die SEC, DeFi-Protokolle unter denselben Regulierungsrahmen wie traditionelle Broker und Börsen zu stellen. Die Gleichsetzung von Entwicklern, die lediglich Code schreiben und veröffentlichen, mit Finanzintermediären droht jedoch, die Open-Source-Innovation zu ersticken. Peirce, oft als „Crypto Mom“ wegen ihrer abweichenden Meinung bezeichnet, betonte die Absurdität, Autoren für die Nutzung ihres Codes durch andere verantwortlich zu machen.

Diese Unterscheidung ist für das DeFi-Ökosystem entscheidend, in dem Protokolle wie Uniswap oder Aave auf unveränderlichen Smart Contracts basieren. Sollte es der SEC gelingen, das Schreiben von Code mit dem Betrieb einer Börse gleichzusetzen, könnte die Einhaltung der Vorschriften dezentraler Entwicklung in den USA faktisch unmöglich werden. Entwickler stünden vor der Aufgabe, Software zu registrieren, die sie nach der Bereitstellung auf der Blockchain nicht mehr kontrollieren.

Obwohl Peirces Haltung moralische Unterstützung für die Entwicklergemeinschaft bietet, bleibt sie eine Minderheitsmeinung innerhalb der fünfköpfigen Kommission unter Vorsitz von Gary Gensler. Die Behörde verfolgt weiterhin Durchsetzungsmaßnahmen gegen DeFi-Projekte und argumentiert, dass „dezentralisiert“ oft irreführend sei, da Plattformen Administrator-Schlüssel oder Gewinnbeteiligungsmechanismen behalten.

Marktteilnehmer sollten beobachten, wie sich diese ideologische Spaltung in anhängigen Gerichtsverfahren entwickelt, insbesondere im laufenden Rechtsstreit der SEC gegen Uniswap Labs. Eine gerichtliche Entscheidung darüber, ob die Veröffentlichung von Software als Broker-Händler-Aktivität gilt, dürfte einen wichtigen rechtlichen Präzedenzfall schaffen – ungeachtet Peirces öffentlicher Gegenstimme.